Malta ist mit seiner Insellage im Mittelmeer am schnellsten und komfortabelsten mit dem Flugzeug zu erreichen. Als Mitgliedsstaat der EU gelten selbstverständlich alle modernsten Sicherheitsstandards wie in jedem anderen Land der Europäischen Union auch. Die begehrte Insel verfügt über einen internationalen Airport, der über zahlreiche internationale Verbindungen angeflogen werden kann. Die Lage des Flughafens ist sehr zentral und ist lediglich 5 km von Maltas Hauptstadt Valletta entfernt.
Der Airport wird sehr gut frequentiert, weit über 3 Millionen Fluggäste wurden z. B. im Jahr 2010 abgefertigt. Damit ist der Flughafen aber noch lange nicht ausgelastet, die mögliche Kapazität wird mit 5 Millionen Passagieren angegeben. Fast 30.000 Starts und Landungen waren 2010 zu verzeichnen. Die Geschichte des Flughafens ist eng mit der Geschichte Maltas als Teil des Vereinigten Königreiches verbunden. So ist er als Militärflughafen der Royal Air Force entstanden und erfüllte wegen der herausragenden strategischen Lage Maltas wichtige militärische Aufgaben im Zweiten Weltkrieg. Von mehreren deutschen Städten werden Direktverbindungen nach Malta angeboten, so zum Beispiel von Frankfurt, München, Stuttgart und Düsseldorf. Außerdem ist Malta auch ein wichtiger Flughafen für Destinationen in Nordafrika und Asien. Neben dem Linienverkehr bestehen auch zahlreiche Charterverbindungen.
Selbstverständlich ist der Flughafen als internationaler Flughafen eines EU-Staates mit allem Komfort und modernster Technik ausgestattet. Sollte es doch unerwartet einmal zu Problemen und Ärgernissen wie Flugausfällen und Verspätungen kommen (was natürlich in jedem Flughafen der Welt einmal passieren kann), sind Sie aber besonders abgesichert, weil in Malta als EU-Staat die EU Fluggastrechtsverordnung gilt. Mit dieser Verordnung hat die EU weltweit einmalig die Verbraucherrechte, der Fluggäste auf dem EU-Gebiet nutzen, klar gesetzlich geregelt.
Hier können Ihnen Service-Portale zur Seite stehen, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Die Rechtshilfe bei Flugverspätungen von Flightright wird sogar kostenfrei angeboten. Lediglich bei erfolgreicher Entschädigungszahlung muss dies anteilig vergütet werden. Sie sind also nicht mehr auf Kulanz der Fluglinien angewiesen, sondern können unter dem Schutz dieser gesetzlichen verbrieften Fluggastrechte gerichtsfest auch ihre Ansprüche wirklich aussichtsreich durchsetzen.
Bedingung für Entschädigungen nach dieser Rechtsverordnung ist, dass die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat. Sie können Entschädigungen für Verspätungen, Flugannullierung und für den Fall der Nichtbeförderung geltend machen. Es ist allerdings ein Verschulden der Fluglinie erforderlich. Ihrerseits müssen Sie natürlich alle vertraglichen Pflichten wie Bezahlung und rechtszeitiges Erscheinen beim Check-in erfüllt haben. Hinsichtlich des Zeitrahmens für die Geltendmachung ihrer Ansprüche haben Sie in Deutschland genügend Zeit: Innerhalb von 3 Jahren müssen Sie Ihre Ansprüche anmelden. Entschädigungen zwischen 250 und 600 EUR je nach Entfernung und zusätzlich Aufwendungen für Ersatztransport oder Erstattung von Ticketkosten sind vorgesehen.